Was bedeutet "Eingliederungshilfe" ?
"Eingliederungshilfe" beinhaltet eine Betreuung in der eigenen Wohnung. Um solch eine Unterstützung zu erhalten, ist also kein Umzug erforderlich. Die zu Betreuenden erhalten eine regelmäßige, strukturierte Unterstützung bei der Bewältigung ihres Lebensalltags durch unsere SozialarbeiterInnen.
Sozialpsychiatrischer
Dienst des Landkreises
Dahme-Spreewald
dahme-spreewald.de/
Sozialamt des Landkreises
Dahme-Spreewald
dahme-spreewald.de/
In der "Eingliederungshilfe" arbeiten fachlich erfahrene und engagierte Fachkräfte, die:
über fundiertes Grundwissen verfügen (z. B. systemisches Arbeiten, klientenzentrierte Gesprächsführung, psychiatrische Krankheitsbilder, ..),Einen Antrag zur Eingliederungshilfe nach §53 i. V. m. §54 SGB XII können Sie beim zuständigen Sozialamt in Lübben stellen.
Gern können Sie sich in der Kontakt- und Beratungsstelle melden. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.